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Barrierefrei ist mehr als stufenlos
Denkmalschutz und Barrierefreiheit müssen einander nicht ausschließen. Dieses Denken hat sich sehr langsam und auch äußerst schwerfällig erst in jüngster Zeit entwickelt - leider noch nicht durchgängig und überall. Es gibt gute bauliche Lösungen, die sowohl den Auflagen des Denkmalschutzes als auch den Forderungen nach barrierefreier Gestaltung von Gebäuden und Freiflächen entsprechen. Hierbei sind nicht nur bauliche Hindernisse für körperbehinderte Menschen (z.B. Stufen, lichte Durchgangsbreiten u.ä.) baulich zu entfernen, sondern gleichermaßen die Belange Sinnesgeschädigter, wie Blinde und hörgeschädigte Besucher (Orientierungshilfen, Beschilderung, Beleuchtung, Hörhilfen, Ansagen usw.) bei denkmalgeschützten Bebauungen zu beachten.
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Kriterien der Gleichstellung
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4Erreichbarkeit, Zugänglichkeit, Nutzbarkeit beachten
4Intergration statt Separation
4Mindestbewegungsflächen beachten
4Mindest- und anthropometrische Maße beachten
4Bewegungsfreiläufe beachten
4einfache, einheitliche Leitsysteme verwenden
4taktile und akkustische Informationen
Beispiele, die Mut machen![]()
Interessenten können uns über folgende Adresse erreichen:zurück zur Beratungs- und Koordinierungsstelle
Behindertenverband Leipzig e.V.
Bernhard-Göring-Str. 152, 04277 Leipzig
Tel./Fax.: 0341 / 30 65 120 (Geschäftsstelle),
Tel.: 0341/ 30 65 221 (Bauberatungsstelle),
e-mail:bvl.leipzig@t-online.de