ZEITTAFEL

1920 Binding/Hoche: „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“ – Durchbruch des „Euthanasie“-Gedankens
14.7.1933 Sterilisationsgesetz beschlossen (zum Januar 1934)
Ab 1934 massenhafte Sterilisierungen (bis 1945 etwa 400 000 Menschen, zwischen 1934 und 1940 allein 583 Patienten der HPA Dösen)
Ab 1935 Interne NS-Diskussion des „Euthanasie“-Beginns
Sommer 1939Tötung des Kindes K. in Leipzig – Beginn der Kinder-„Euthanasie“
(zwei „Kinderfachabteilungen“ in Leipzig: HPA Dösen 10. 1940 bis 12. 1943,
Universitätskinderklinik Ende 1941 bis 1943/ allein in Dösen werden 505 Kinder getötet)
18.8.1939 Erlass zur Erfassung behinderter Kinder
21.9.1939 Erfassung der Heil- und Pflegeanstalten
Oktober 1939 Hitler unterschreibt „Euthanasie-Ermächtigung“ an Bouhler/Brandt und
datiert sie auf den 1.9.1939 (Kriegsbeginn) zurück
Herbst 1939 Meldebogen gehen in Anstalten ein (Dezember 1939: Erfassung der unter die „Euthanasie“-Kriterien fallenden Patienten in Dösen)
Ab Jan. 1940Tötungsanstalten (Brandenburg, Grafeneck, Hartheim, Pirna, Bernburg, Hadamar)
– erste Tötungen durch Gas in Brandenburg. Ca. 100 Patienten werden in Dösen zur Erprobung
einer medikamentösen Tötungsmethode (Luminalschema) ermordet.
April 1940 Umzug der „Euthanasie“-Verwaltung in die Berliner Tiergartenstraße 4
31.8.1940 Uni-Kliniken werden von „Euthanasie“ ausgenommen. Entwurf eines „Euthanasie“-Gesetzes fertig
(aus außenpolitischen Gründen zurückgestellt)
24.8.1941 so genannter „Euthanasie-Stopp“ (bis dahin ca. 70 000 Opfer, davon 800 bis 900 Dösener Patienten)
bis 1945 Fortführung der organisierten Tötungen durch Überdosierungen und Nahrungsmittelentzug
(ca. 130 000 Opfer, davon 1000 bis 1200 aus Leipzig)



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